Mandanteninformation - Transparente Arbeitsbedingungen - verschärfte Pflichten für Arbeitgeber ab 01.08.2022
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Bisher regelte das Nachweisgesetz, dass Arbeitgeber die wichtigsten Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen hatten und dem Arbeitnehmer aushändigen mussten.
Am 23.06.2022 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der EU verabschiedet.
Es ist zum 01.08.2022 in Kraft getreten. Darin werden nun die Anforderungen an einen Arbeitsvertrag verschärft und viele zusätzliche Angaben, sofern zutreffend, sind ab sofort bei allen Neueinstellungen ab 01.08.2022 im Arbeitsvertrag zu machen.
Zur rechtssicheren Prüfung Ihrer Arbeitsverträge wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der IHK und der Handwerkskammer.
Bei einem Verstoß gegen die Vorgaben wird dies mit einem Bußgeld von bis zu 2.000,00 € geahndet.